ADVOKATUR VON BLARER & NAEF

Rechtsberatung und Rechtsvertretung

Über das Honorar einigen wir uns bei der Mandatsübernahme. In Fällen ohne bestimmten Streitwert richtet sich das Honorar nach dem Arbeitsaufwand. Der Stundenansatz beträgt in der Regel CHF 250.00 bis CHF 400.00 und bemisst sich nach Wichtigkeit, Komplexität, Dringlichkeit und finanziellen Verhältnissen der Klientin oder des Klienten. Bei bestimmtem Streitwert richtet sich das Honorar nach der Höhe des Streitwertes gemäss Honorarordnung für Anwältinnen und Anwälte des Kantons Basellandschaft.

In gerichtlichen Verfahren – in eingeschränktem Masse auch in Verfahren vor Behörden – haben Personen, welche nicht über genügend finanzielle Mittel zur Bezahlung der Gerichts- und Anwaltskosten verfügen, Anspruch auf unentgeltliche Prozessführung (UP). Zu diesem Zweck muss das Formular «Gesuch um unentgeltliche Prozessführung» des Kantons Basel-Landschaft ausgefüllt und dem Gericht oder der zuständigen Behörde eingereicht werden. Ob Sie Anspruch auf Bewilligung der unentgeltlichen Prozessführung haben, entscheidet das Gericht oder die den Fall beurteilende Behörde.

Coaching, Moderation

Über das Honorar einigen wir uns bei der Mandatsübernahme.